Am 27. November 2024 bestätigte der Bundesrat die Einführung des Begriffs der Stammdaten in der VGWR sowie des Begriffs des ähnlichen Objekts (zu einem Projekt, einem Gebäude oder einer Wohnung). Die Verordnung wird zudem angepasst, um den Energiebedarf zu berücksichtigen. Sie tritt am 15. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinden melden ihre Gebäude und Wohnungen bzw. Bauvorhaben im eidg. GWR an und haben damit eine wichtige Verantwortung für die Qualität der Daten im nationalen Informationssystem.
Ziel der vorgeschlagenen Kurse ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden zu schulen und damit die Ausführung der oben genannten Aufgaben zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: Trainingskurse